Eigenverbrauch
Je mehr Solarstrom du selbst nutzt, desto weniger Netzstrom musst du einkaufen.
Für neue Solaranlagen hängt die Vergütung von Inbetriebnahme, Leistung und davon ab, ob du nur Überschüsse oder den gesamten Solarstrom einspeist.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 folgende Vergütungssätze. Bei Anlagen oberhalb von 10 kW gelten die Sätze stufenweise für die jeweiligen Leistungsanteile; die Werte sind deshalb eine Tarifübersicht und keine individuelle Ertragsrechnung.
Quelle: Bundesnetzagentur – EEG-Förderung und Fördersätze. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung.
Bei Teileinspeisung verbrauchst du einen Teil des Solarstroms selbst und speist Überschüsse ein. Bei Volleinspeisung wird der erzeugte Strom vollständig ins Netz gegeben; dafür gelten erhöhte Vergütungssätze.
Je mehr Solarstrom du selbst nutzt, desto weniger Netzstrom musst du einkaufen.
Für eingespeisten Strom gilt der zur Inbetriebnahme passende EEG-Satz.
Eine gute Planung sollte Erzeugung, Verbrauch, Speicher und Vergütung gemeinsam betrachten.
Die Einspeisevergütung allein entscheidet nicht über die Wirtschaftlichkeit. Für den Vergleich sind die Gesamtkosten und der konkrete Leistungsumfang mindestens genauso wichtig.
Prüfe dein PV-Projekt zuerst sofort. Danach kannst du es anonym bis zu drei passenden Fachbetrieben zeigen lassen.
Die Fördersätze hängen vom tatsächlichen Inbetriebnahmedatum ab. Für Projekte, die nach dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, sollte deshalb immer der dann veröffentlichte Satz der Bundesnetzagentur geprüft werden.
Einordnung: Verbraucherzentrale